BGH, Urteil vom 6.7.2000, I ZR 244/97
Der Weitervertrieb von OEM-Produkte mit dazugehörende Hardware kann
seitens des Softwareherstellers nicht vorgeschrieben werden. Das Verbreitungsrecht des
Softwarehestellers (Urheber) hat sich mit "in-Verkehr-bringen" der Software
erschöpft, so dass ein Weitervertrieb von OEM-Produkten ohne dazugehörende Hardware
zulässig ist. |
OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2000, 3 U 178/00
Die Bildung virtueller Einkaufsgemeinschaften zur Erzielung
umsatzabhängiger Mengenrabatte verstößt gegen das RabattG. (Anm.: Zu
berücksichtigen ist das im Laufe des Jahres 2001 fallende RabattG ). Daneben liegt
ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens
verstößt |
LG Münster, Urteil vom 21.01.2000, 4 O 424/99
Die hier verhandelte Online-Auktionen ist nicht mit herkömmlichen
Auktionen vergleichbar, denn es mangelt an der Möglichkeit des Übergebotes; hier wird
nur eine Frist zur Abgabe von Geboten eingeräumt. Verträge können auch online
geschlossen werden. Die abgegebenen Gebote beinhalten ein Angebot, dass vom Anbieter der
Ware noch angenommen werden muß. Grundsätzlich verstößt eine vorweggenommene
Annahmeerklärung des Anbieters nicht gegen das AGBG. |
OLG Hamburg, Urteil vom 13.7.1999, 3U 58/98
Eine Gattungs- oder Branchenbezeichnung als Domain-name kann zu einer
wettbewerbswidrigen Kanalisierung von Kundenströmen führen. |
BGH, Urteil vom 22.12.1999, VIII ZR 299/98
Als "Ablieferung" im Sinne von § 377 HGB gilt die vollständige
Übergabe der Ware in den Machtbereich des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Sonderregeln für Software, z.B. ein störungsfreier Programmlauf, sind gesetzlich nicht
vorgesehen und widersprechen der Intention nach schneller Mängelregulierung. |
LG Leipzig, Urteil vom 23.7.1999, 3 O 2479/99
Ob für die Software die 2000-Jahr-Fähigkeit vereinbart wurde oder nicht,
bestimmt sich nach dem Einzelfall. Selbst wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, kann
ein Mangel in Ansehung der übliche Nutzungsdauer, des Vertragszwecks und dem
Projektvolumen vorliegen (Vertragsschluß hier 1993), selbst wenn die Software im
Zeitpunkt ihrer Erstellung den anerkannten Regeln der Technik entsprach. |
OLG München, Urteil vom 25.3.1999, 6 U 4557/98
Die Interessensabwägung bei Gleichnamigkeit fällt zugunsten des
berühmten Unternehmenskennzeichens aus. Dem Unternehmen steht ein Anspruch auf
Umschreibung der Domain zu |
OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.6.1999, 6 U 62/99
Es Handelt sich um eine unzulässige Namensanmaßung, wenn mit dem
gewählten Namen bestimmte Produkte, Einrichtungen o.ä. verbunden werden. Das gilt auch
für .com-domains. Das .com für kommerzielle Seiten gilt, ist nur den wenigsten bekannt
und kann den Gesamteindruck der Kennzeichnungskraft des Domainnamen nicht mindern |
BGH, Urteil vom 27.09.1999, II ZR 371/98
Kraft Gesetz haften die Gesellschafter einer GbR für die von der
Gesellschaft begründete Verbindlichkeiten. Mit Zusätzen wie "..mbH",
"..mit beschränkter Haftung" oder "..ohne persönliche
Gesellschafterhaftung" kann die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden |
BMF Schreiben vom 8. Juni 1999, IV D 1 S 7300 63/99
Das Schreiben erläutert die umsatzsteuerlichen Behandlung von
unternehmerisch genutzten Fahrzeugen. Es beinhaltet u.a. Regelungen zum Erwerb von
Fahrzeugen vor und nach dem Stichtag, zur Fahrzeugüberlassung an Mitarbeiter und zur
Miete/Leasing von Fahrzeuegen |
-LG Köln, Urteil vom 26.8.1998, 28 O 272/98
Kopiert ein Datenbankhersteller für die eigene Datenbank Teile einer
anderen Datenbank, ist die Verbreitung der gesamten Datenbank solange zu unterlassen, bis
die kopierten Datenteile entfernt sind. |
OLG Köln, Urteil vom 26.5.1998, 4 U 34/97
Auch ohne schriftliche Erwähnung im Vertrag gehört die Lieferung einer
umfassenden Dokumentation zur Hauptleistungspflicht. |
LG Bochum, Urteil vom14.10.1999,14 O 120/99
Eine markenmäßige Nutzung des markenrechtlich geschützte Begriff
"Webspace" liegt nicht vor, wenn der Begriff lediglich als Umschreibung für
Speicherplatz verwendet wird.
(Anm. Das DPMA verfügte mittlerweile die Löschung der Marke "webspace".
Beschwerde zum BPatG ist angekündigt.) |
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